Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit AIDS im Lebenshaus
Durch das ambulant
betreute Wohnen sollen Menschen mit Behinderungen so
unterstützt werden, dass sie möglichst
eigenständig und ihren persönlichen Vorstellungen
gemäß leben
können.
Dadurch soll der Verlust von Selbständigkeit, soziale Isolation
und die Abhängigkeit von stationären Hilfen
sollen vermieden werden.
Als behindert im Sinne des Sozialgesetzbuches gilt, wessen körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Die Erscheinungsbilder von Behinderung können sehr unterschiedlich und vielfältig sein. Die Ausgestaltung der Unterstützung im betreuten Wohnen richtet sich daher ganz nach den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Die Leistungen
Die Hilfeleistungen im betreuten Wohnen sind Anleitung und Training
- beim Einkaufen und der Zubereitung von Mahlzeiten,
- der Reinigung der Wohnung,
- Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung,
- sowie Beratung und Unterstützung bei Kontaktschwierigkeiten,
- Hilfestellung bei sozialrechtlichen Angelegenheiten,
- Beratung bei medizinischen Problemlagern.
Ziel ist, persönliche
Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Alle
Hilfestellungen basieren auf der Grundlage einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betreuer und
Betreutem.
Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind keine Leistungen des betreuten Wohnens. Wo dies notwendig ist, weil der Betreute trotz Unterstützung durch den Betreuer entsprechende Verrichtungen nicht alleine durchführen kann, wird dies durch andere Dienstleister, z.B. einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Das Team
Die
Leistungen des ambulant betreuten Wohnens werden durch
qualifizierte Fachkräfte, in der Regel Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
sowie durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erbracht. Erfahrungen in der
Arbeit mit Menschen mit Behinderungen als auch Kenntnisse
zu
HIV und
AIDS gehören zu den Grundvoraussetzungen
ihrer Arbeit.
Unterstützt werden die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die insbesondere bei Aktionen der Freizeitgestaltung mit einbezogen werden können.
Wer kann ambulante Betreuung in Anspruch nehmen?
- Voraussetzung für die Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses sind eine ärztliche Bescheinigung der AIDS-Erkrankung und die vorliegende Behinderung.
- Ambulante Betreuungen sind im Lebenshaus oder Wohnungen im Einzugsbereich der Kölner Telefon-Vorwahl 0221 möglich.
- Inhalte und Umfang der Betreuung werden in einem individuellen und verbindlichen Hilfeplan festgelegt. Dieser Hilfeplan wird zusammen mit einem Sozialhilfegrundantrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) als zuständigem Kostenträger zur Bewilligung eingereicht.
- Je nach persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Betreuten ist eine Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuung möglich.
Das Lebenshaus
Das Lebenshaus verfügt über sechs Einzelzimmer
(20 – 25 m2), einen großen
Gemeinschaftsraum mit Gemeinschaftsküche, ein
behindertengerecht ausgestattetes Bad sowie eine
geräumige Terrasse.
Mit seinem umgebenden Garten liegt es in einem parkähnlichen Grundstück in Köln-Longerich. Über eine naheliegende Haltestelle verfügt es über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Das Lebenshaus ist ein Projekt der AIDS-Hilfe Köln.
Darüber hinaus stehen für weitere Informationen zum betreuten Wohnen und zum Lebenshaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lebenshaus gerne zur Verfügung.